Gesunde Arbeitszeitgestaltung:
Gesunde Beschäftigte für einen leistungsfähigen Betrieb.
Der Arbeitsschutz hinsichtlich Belastungen durch die Arbeitszeit wird in besonderen Gesetzen wie dem Arbeitszeitgesetz und dem Fahrpersonalgesetz geregelt. Aber auch in der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen die Auswirkungen der Arbeitszeitgestaltung inkl. der Erholungszeiten betrachtet werden, und es müssen geeignete Maßnahmen abgeleitet werden. Diese müssen direkt so gestaltet werden, dass sie ihre eigen Wirksamkeitskontrolle enthalten, d.h. Abweichungen sofort erkannt werden.
Für Fahrer von Fahrzeugen im Güter- und Personenverkehr bestehen besondere Regelungen zur Einhaltung der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Neben den Kontrollen auf der Straße, durchgeführt von Polizei, Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und Zoll, obliegt deren Überwachung unternehmensseitig der Bezirksregierung Düsseldorf.
Rechtliche Grundlage für die Arbeitszeitgestaltung ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Zweck des ArbZG ist es Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern.
Sonn- und Feiertage sind in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich arbeitsfreie Tage, d.h. es gilt ein Beschäftigungsverbot. Dies ist im Grundgesetz verankert.
Allerdings gibt es immer wieder Situationen, die das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen aus bestimmten Gründen erforderlich machen. Dies betrifft z.B. den Rettungsdienst, Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel, Energie- und Wasserversorgung, aber auch die Zunahme von internationaler Konkurenz, usw.. Das wurde im Arbeitszeitgesetz berücksichtigt. Verschiedene Voraussetzungen und Möglichkeiten hierzu sind im Arbeitszeitgesetz geregelt.
Die Auflistung der Ansprechpersonen für den Bereich Arbeitszeit finden Sie unter folgenden Links:
Datum | Bezeichnung |
---|---|
19.07.2018 |
Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- bzw. Feiertagen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a b c Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ( pdf | 124 KByte) |
10.10.2016 |
Merkblatt § 13 Abs 4 ArbZG ( Merkblatt pdf | 63 KByte) |
10.10.2016 |
Merkblatt für den Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach § 13 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ( pdf | 76 KByte) |
10.10.2016 |
Merkblatt für den Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ( pdf | 70 KByte) |
21.10.2015 |
Bericht zur Arbeitsplatzentwicklung ( pdf | 76 KByte) |
Arbeitszeiten gestalten - ein Portal des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Tarifregister NRW
Gesünder arbeiten und leben - Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW
Komnet NRW - Recherche in der Frage - Antwort Datenbakt
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)
Für die Gestaltung der Arbeitszeit in Krankenhäusern sind die Grundlagen sehr komplex. Tarifverträge und Arbeitsvertragsrichtlinien enthalten viel Spielraum für eine flexible Handhabung der Normen, um den besonderen Bedürfnissen der Patientenversorgung im gesundheitsrechtlichen Rahmen gerecht werden zu können.
Diese Flexibilität bedeutet im Umkehrschluss jedoch eine hohe Anforderung an die Arbeitszeitverantwortlichen zur Ermittlung der Grenzen in der Dienstplangestaltung, an denen ein Dienstplan noch gesundheits- und menschengerecht ist und keine langfristigen Schäden an der Gesundheit der Mitarbeiter hervorruft.