Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Das Sachgebiet Baustellensicherheit ist für die Überwachung der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften auf Baustellen zuständig. Hierbei wird die Einhaltung von Regeln durch die Menschen, die auf Baustellen arbeiten, überprüft.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz auf Baustellen.
Umsetzungspflichtig ist zunächst der Bauherr, er kann jedoch einen so genannten Verantwortlichen Dritten mit der Umsetzung beauftragen.
Zum Arbeiten auf Baustellen in Druckluft müssen gemäß Druckluftverordnung bestimmte Konzessionen vorliegen. Diese können bei der Bezirksregierung beantragt werden.
Antrag für Befähigungsschein nach § 18 Abs. 2 DruckLV
Antragsformular für Ermächtigung von Ärzten gemäß § 13 DruckLV
Arbeitsschutzportal des Ministeriums (Baustellen)
LV 37 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten
Datum | Bezeichnung |
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15.04.2020 |
Vorankündigung gemäß § 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) ( pdf | 45 KByte) |
15.04.2020 |
Aktivitäten nach der Baustellenverordnung ( pdf | 14 KByte) |
15.04.2020 |
DruckLV Antragsformular Ärzte ( docx | 27 KByte) |
15.04.2020 |
DruckLV Antragsformular Befähigungsschein ( docx | 25 KByte) |