Sicherheit und Gesundheit durch den richtigen Umgang mit psychischen Belastungen.
Aufgabe der Aufsicht ist sowohl die Überwachung der Betriebe als auch die Beratung der Arbeitgeber hinsichtlich der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten.
Von psychischen Fehlbelastungen betroffene Beschäftigte können sich vertraulich an die Aufsicht wenden, wenn der innerbetriebliche Beschwerdeweg keine Abhilfe schaffen konnte. Weiterlesen
Psychische Belastungen sind zunächst neutral und können sowohl positive wie auch negative Auswirkungen haben.
Erst wenn ihre Auswirkungen negativen Einfluss auf die Gesundheit haben können, werden sie zu Fehlbelastungen. Weiterlesen
Die Betrachtung psychischer Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich zunächst aus dem Arbeitsschutzgesetz. Zunehmend findet sich diese Arbeitgeberpflicht aber auch in anderen Rechtsnormen wieder. Weiterlesen
Die Ansprechpersonen für den Bereich psychische Belastungen finden Sie unter folgendem Link.
Bereits 2013 wurden psychische Belastungen ausdrücklich als mögliche Gefahrenquelle in das Arbeitsschutzgesetz aufgenommen. Hierbei wurde kein neuer Prozess definiert, sondern der bestehende Prozess der Gefährdungsbeurteilung um einen weiteren benannten Gefährdungsfaktor erweitert. Weiterlesen
Soziale Konflikte können überall dort entstehen, wo Menschen miteinander arbeiten. Eskaliert ein solcher Konflikt über ein normales Maß hinaus oder werden einzelne Personen Ziel systematischer Schikane, liegt eine Fehlbelastung vor. Weiterlesen