Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
da uns derzeit eine Vielzahl von Anfragen erreicht, möchten wir Ihnen nachstehend die häufigsten Fragen direkt beantworten.
Wichtige Hinweise:
Vielen Dank!
Ihre Beihilfestelle
Informationen zur künstlichen Befruchtung
Informationen zu ambulanten Psychotherapien
Informationen zu Impfungen gegen Hepatitis A und B
Informationen zur Belastungsgrenze
Informationen für Referendarinnen und Referendare/Lehramtsanwärterinnen und -anwärter
Informationen für Polizeibeamtinnen und -beamte
Informationen zu weiteren Beihilfefragen
Datum | Bezeichnung |
---|---|
01.01.2020 |
Anlage Kinder (gültig ab 01.01.2020) ( pdf | 33 KByte) |
12.03.2018 |
Antrag auf Voranerkennung einer ambulanten Psychotherapie (Formular pdf | 1 MByte) |
20.03.2014 |
Wiedervorlage (Formular pdf | 9 KByte) |
29.04.2013 |
Optiker-Aufschlüsselung (Formular pdf | 250 KByte) |
11.06.2012 |
Informationsblatt zu Beihilfen in der Beurlaubung und bei Teilzeitbeschäftigung ( pdf | 18 KByte) |
Informationen zur derzeitigen Zustellung von Beihilfebescheiden
Zahlung von Beihilfen für Kinder ab 01.01.2020
Durch die 10. Änderungsverordnung zur BVO NRW (§ 2 Absatz 2 BVO NRW) kann sich bei den krankheitsbedingten Aufwendungen für Kinder eine neue Zuständigkeit für die Bearbeitung der Beihilfen ergeben.
Formular: Anlage Kinder (gültig ab 01.01.2020)
Im Rahmen der Fürsorgepflicht wird auf die derzeitige Sonderöffnungsaktion mehrerer privater Krankenversicherer hingewiesen.
Sie erreichen Ihre Ansprechperson zu derzeit eingeschränkten Sprechzeiten:
Montags von 09:30 Uhr – 11:00 Uhr,
Mittwochs von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,
Donnerstags von 09:30 Uhr – 11:00 Uhr.
Wenn Sie uns persönlich besuchen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.
Schriftverkehr senden Sie bitte an die Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold.
Beihilfen der Ruhestandsbeamtinnen und -beamten regelt das LBV NRW (www.lbv.nrw.de).
Formulare Beihilfeanträge
Formular Allgemeines Anschreiben
Hinweis: Vermeiden Sie das Sammeln von Belegen und stellen Sie Ihre Anträge möglichst nicht in den Schulferien. In diesen Zeiträumen kommt es wegen hoher Antragsaufkommen häufig zu längeren Bearbeitungszeiten.
Ihre Beihilfeanträge können Sie auch bequem über die Beihilfe-App einreichen. Das bedeutet, Sie übersenden die zum „Kurzantrag auf Zahlung einer Beihilfe“ zugehörigen Belege digital über Ihr Smartphone oder Tablet. Sie brauchend diese Belege dann nicht mehr per Post zu senden.
Die Nutzung dieser App ist freiwillig; Sie können alternativ weiterhin Ihre Beihilfe auf dem Postweg (Papier) beantragen.
Für Pflegeaufwendungen kann die App leider derzeit noch nicht genutzt werden; auch Schriftverkehr, wie die Änderung von persönlichen Daten (Anschrift, Bankverbindung, Familienstand, etc.), kann nicht über die App eingereicht werden.
Informationen über den Registrierungsprozess und Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier: http://beihilfeappinfo.nrw.de/