Aufgaben und Tätigkeiten
Nach dem Ausbildungsziel sind Podologinnen und Podologen befähigt, durch Anwendung geeigneter Verfahren nach den anerkannten Regeln der Hygiene allgemeine und spezielle fußpflegerische Maßnahmen selbstständig auszuführen, pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß, die eine spezielle ärztliche Abklärung erfordern, zu erkennen, unter ärztlicher Anleitung oder auf ärztliche Veranlassung medizinisch indizierte podologische Behandlungen durchzuführen und damit bei der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen mitzuwirken.
Tätigkeitsbereich
Fußpflegepraxen, Arztpraxen, Kur- und Wellnesseinrichtungen, Einrichtungen der Rehabilitation oder Altenpflege
Rechtliche Grundlagen
Sabine Kobe
24 (Dezernat 24: Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie, Sozialpolitische Förderprogramme)
E-Mail an Ansprechpartner/in Sabine Kobe
Tel.: 0211 475-5813
Fax: 0211 475-5900
