Gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 1 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz (ZustVO) in der zur Zeit geltenden Fassung, ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln im Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig.
Weitere Informationen zu arzneimittelrechtlichen Themen finden Sie hier.
Gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 6 der Verordnung über die Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen und nach dem Medizinproduktegesetz (ZustVO) in der zur Zeit geltenden Fassung, ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Überwachung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) im Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig.
Weitere Informationen zu medizinproduktrechtlichen Themen finden Sie hier.