Voraussetzung für den Zugang zur Qualifikation in der Altenpflegehilfe
Wie lange dauert die Ausbildung?
Woraus besteht die Ausbildung?
Wie bekomme ich die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Altenpfleger/in“ führen zu dürfen?
Welche Aufgaben hat die Bezirksregierung Düsseldorf?
Adressen der Fachseminare für Altenpflege
Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die für eine qualifizierte Betreuung und Pflege alter Menschen in stabilen Pflegesituationen unter Aufsicht einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Voraussetzung für den Zugang zur Qualifikation in der Altenpflegehilfe sind
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung dauert zwölf Monate und schließt mit einer Prüfung ab. Die Ausbildung kann auch in Teilzeitform mit einer Höchstdauer von zwei Jahren durchgeführt werden.
Die Ausbildungsdauer kann verkürzt werden. Einen Verkürzungsantrag kann stellen, wer eine mindestens einjährige Qualifikationsmaßnahme in der Pflege nachweisen kann, die folgende Kriterien erfüllt:
Der Antrag auf Verkürzung nach diesen Vorgaben muss bis zum 31.12.2012 gestellt sein.
Weiter kann einen Antrag auf Verkürzung stellen, wer mindestens 12 Monate an der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft teilgenommen hat und dieser Zeitraum bei Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Woraus besteht die Ausbildung?
Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und fachpraktischen Unterricht von mindestens 750 Stunden und die praktische Ausbildung von mindestens 900 Stunden.
Der theoretische und fachpraktische Unterricht wird in staatlich anerkannten Fachseminaren für Altenpflege erteilt.
Die praktische Ausbildung unterteilt sich in vier Abschnitte, von denen
vermittelt werden.
Die staatliche Prüfung besteht aus
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung umfasst eine Aufsichtsarbeit von 90 Minuten.
Beim mündlichen Teil der Prüfung wird aus zwei Lernfeldern jeweils 10 Minuten geprüft.
Der praktische Teil der Abschlussprüfung besteht aus einer Aufgabe zur direkten Pflege einschließlich der Betreuung und Begleitung eines pflegebedürftigen Menschen.
Wie bekomme ich die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung „Altenpfleger/in“ führen zu dürfen?
Die Berufsbezeichnungen „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ und „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.
Diese Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person
Welche Aufgaben hat die Bezirksregierung Düsseldorf?
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung, Prüfung und Erteilung zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ und „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ sind
Die APRO-APH trat mit Wirkung vom 01.09.2006 in Kraft.
Adressen der Fachseminare für Altenpflege:
Im Regierungsbezirk Düsseldorf gibt es folgende Fachseminare für Altenpflege:
Düsseldorf:
Duisburg:
Essen:
Krefeld:
Mülheim:
Oberhausen:
Solingen:
Wuppertal:
Kreis Kleve:
Kreis Mettmann:
Kreis Viersen:
Kreis Wesel:
Es ist zu beachten, dass nicht an allen Fachseminaren für Altenpflege auch Ausbildungskurse für Altenpflegehelfer/innen durchgeführt werden. Wenn Sie wissen möchten, an welchem Fachseminar zur Zeit bzw. in Kürze Altenpflegehelferkurse beginnen, wenden Sie sich bitte an unten angegebenen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Gregor Schmidt
24 (Dezernat 24: Öffentliche Gesundheit, medizinische und pharmazeutische Angelegenheiten, Sozialwesen, Krankenhausförderung, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie)
E-Mail an Ansprechpartner/in Gregor Schmidt
Tel.: 0211 475-2524
Fax: 0211 475-3910