Die Förderung sozialer Projekte und Einrichtungen mit integrativer Ausrichtung, die Gewährung besonderer Renten und Erstattung von Landes- und Bundesanteilen an Sozialausgaben sowie die Aufsicht über die Ausbildung von Pflegekräften sind nur eine der vielfältigen Aufgaben im Bereich Sozialwesen.
Hier werden Themenfelder aus drei Geschäftsbereichen der Landesregierung bearbeitet.
Zuwanderung erfordert einen interaktiven Prozess zwischen Zuwanderern und Aufnahmegesellschaft. Dies beinhaltet sowohl Anpassungsleistungen der Zuwanderer als auch eine Veränderung der Mehrheitsgesellschaft. Die Bezirksregierung unterstützt diesen Prozess durch Zuwendungen für Projekte der Vertriebenenverbände und von Migrantenorganisationen und speziellen Forschungseinrichtungen.
Zuwendungen für Projekte der Vertriebenenverbände
Zuwendungen für Projekte der Migrantenorganisationen und spezieller Forschungseinrichtungen
Hoffnung für einen wirtschaftlichen Neuanfang bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Stark überschuldete Privatpersonen können auf diesem Weg ihre Entschuldung erreichen. Gleichzeitig werden die Gläubigerinnen und Gläubiger gemeinschaftlich aus dem verbliebenen Vermögen befriedigt. Bei diesem Verfahren helfen anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstellen.
Die Beschäftigung von Fachkräften in solchen Stellen kann gefördert werden.
Finanziell unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen darüber hinaus die Tätigkeit von
Fachberaterinnen und Fachberatern in der Schuldnerberatung.
Für Anerkennung und Fördermaßnahmen ist die Bezirksregierung Düsseldorf landesweit zuständig.
Förderung von Fachberaterinnen und Fachberatern in der Schuldnerberatung
Anerkennung von Stellen nach § 305 InsO
Fördermaßnahmen für anerkannte Stellen
Menschen können in ganz unterschiedlichen Lebenslagen in finanzielle Not geraten und staatliche Hilfe benötigen. Die Bezirksregierung hat die Aufgabe, durch Bereitstellung von Landes- und Bundesmitteln Unterstützung zu geben.
Sie erstattet den Kommunen ganz oder teilweise zum Beispiel die Kosten für die Unterhaltsvorschüsse an alleinlebende Elternteile und in bestimmten Fällen für die Mittagsmahlzeiten in Schulen, Horten und KITAs für finanziell bedürftige Kinder. Den Behinderten- und Blindenwerkstätten werden die Rentenversicherungsbeiträge für die dort beschäftigten Menschen erstattet und Opfer von rechtsstaatswidrigen Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR erhalten monatlich die sogenannte Opferpension und eine einmalige Kapitalentschädigung als Wiedergutmachung für erlittenes Unrecht.
Unterhaltsvorschuss für Alleinstehende und ihre Kinder
Programm "Alle Kinder essen mit"
Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen für Menschen in geschützten Einrichtungen
Opferpension und Kapitalentschädigung
Eine am Menschen orientierte hochwertige Pflege erfordert gut ausgebildetes und motiviertes Fachpersonal. Die Ausbildung in den Bereichen Altenpflege, Altenpflegehilfe und Familienpflege findet an anerkannten Fachseminaren und in den Ausbildungsbetrieben statt.
Das Land beteiligt sich an den Schulkosten für die Ausbildung der angehenden Altenpflegerinnen und Altenpfleger und fördert finanziell darüber hinaus auch die Ausbildung in den Bereichen Altenpflegehilfe und Familienpflege. Neben der Bewilligung dieser öffentlichen Mittel obliegt auch die staatliche Anerkennung und Aufsicht über die Fachseminare, die Durchführung der Examensprüfungen sowie der Erteilung der Berufserlaubnisurkunden nach erfolgreicher Prüfung der Bezirksregierung.
Staatliche Anerkennung von Fachseminaren für Altenpflege
Ausbildung in der Altenpflege
Ausbildung in der Altenpflegehilfe
Ausbildung in der Familienpflege
gesetzliche Schulkostenbeteiligung an der Altenpflegeausbildung
freiwillige Förderung der Ausbildung in der Altenpflegehilfe und der Familienpflege
Die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in kinder- und jugendhilferechtlichen sowie sozialrechtlichen Angelegenheiten obliegt der Bezirksregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht über die Kommunen ihres Bezirks.
Beratend und fachaufsichtlich wird sie in den Bereichen Heimaufsicht, Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung tätig.
Eingaben und Beschwerden
Heimaufsicht/ Aufsicht über die WTG-Behörden
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Berufsanerkennung bei ausländischen Bildungsabschlüssen
Haben Sie im Ausland ein einschlägiges Studium abgeschlossen und möchten nun in Nordrhein-Westfalen als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge, Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge oder Heilpädagogin/Heilpädagoge arbeiten? In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen.
Ausländische Abschlüsse im Bereich der
Sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik
Kindheitspädagogik
Heilpädagogik (akademische Ausbildung)