Ob bwin.com oder wetten.de, ob Poker, Sportwetten, Hausverlosung (Link1 / Link2) oder auch Lotto – das Glücksspiel (unter Einsatz von Geld) im Internet ist seit Januar 2009 nicht mehr möglich, zumindest nicht mehr legal. Denn der neue Glücksspielstaatsvertrag verbietet jegliches Glücksspiel über das Internet, gleichgültig, ob der Anbieter, wie z.B. WestLotto, in NRW eine staatliche Erlaubnis zum Veranstalten von Glücksspiel besitzt oder ob es sich um genehmigte gewerbliche Spielvermittler handelt. Erst recht gilt dieses Verbot für in NRW nicht erlaubte Glücksspielanbieter oder -vermittler. Der Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland manifestiert, sichert zum Schutz der Spieler vor Spielsucht und zur Beschränkung des Glücksspiels insgesamt die Nutzung des allseits und allzeit verfügbaren Internet.
Flankierend stellt das Strafgesetzbuch das unerlaubte Glücksspiel unter Strafe (§ 284 und 287 StGB). Aber nicht nur der Anbieter dieser Seiten im Internet macht sich strafbar, auch der Spieler, der das Internetangebot nutzt und darüber spielt, riskiert ein Strafverfahren (§ 285 StGB), denn § 285 StGB stellt bereits die Beteiligung an einem öffentlichen Glücksspiel unter Strafe.
Die Bezirksregierung Düsseldorf überwacht als landesweit (NRW) zuständige Aufsichtsbehörde die Einhaltung der Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages im Internet und sichert so im Rahmen ordnungsrechtlicher Aufsichtstätigkeit mit dem Ziel der Gefahrenabwehr das staatliche Glücksspielmonopol.
Für interessierte Spieler führt der Weg zu legalem Spiel über die in NRW genehmigten Lotto-Annahmestellen.
