Die Haltung von Hunden ist durch das LHundG NRW geregelt.
Zuständig für die Überwachung und Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes sind i.d.R die örtlichen Ordnungsbehörden. Diese unterliegen der Fach- und Rechtsaufsicht der Bezirksregierung.
Diana Löffelmann
21 (Dezernat 21: Ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Staatshoheitsangelegenheiten, Ausländerrecht, Stiftungsaufsicht, Enteignung)
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