Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erarbeitung von Luftreinhalteplänen. Diese legen Maßnahmen fest und gewährleisten die Einhaltung von Grenzwerten für die gesundheitsschädlichen Schadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid. Die Aufstellung der Pläne erfolgt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kommunen, der Wirtschaft und den Naturschutzverbänden. Der Entscheidung geht eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung voraus.
Eine Besonderheit ist die landesweite Zuständigkeit für die Genehmigung und Zulassung gentechnischer Anlagen und gentechnischer Arbeiten.
Hauptdezernent
LRGD Dr. Wolter
Bezirksregierung Düsseldorf
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