Zur Entwicklung des ländlichen Raumes stehen dem Dezernat 33 einige Instrumente mit unterschiedlicher Zielrichtung zur Verfügung, um die Verfügbarkeit des Grund und Bodens zu fördern ("Immobilie wird mobil") und Nutzungsregelungen zu treffen.
Auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) sind dies:
Aus der Vielzahl der bearbeiteten Bodenordnungsmaßnahmen haben wir für Sie untenstehende Auswahl mit näheren Informationen zusammengestellt:
Darüber hinaus bietet das Geoinformationssystem für die integrierte ländliche Entwicklung (GISILE) des nordrheinwestfälischen Umweltministeriums Karten und Luftbilder mit aktuellen raumbezogenen Daten zu den einzelnen Verfahren.
Flurbereinigung und Hochwasserschutz
Flurbereinigung und Straßenbau
Flurbereinigung und Tagebaurekultivierung
Flurbereinigung für Naturschutz und Gewässerentwicklung
Flurbereinigung zur Verbesserung der Agrarstruktur
Ralph Merten
33 (Dezernat 33: Ländliche Entwicklung, Bodenordnung)
E-Mail an Ansprechpartner/in Ralph Merten
Tel.: 0211 475-9849
Fax: 0211 475-9792
