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Planen und Bauen - Integrierte Ländliche Entwicklung/ Dorfentwicklung
 

 
 

15.05.2012

Förderung der Breitbandinfrastruktur in ländlichen Räumen

Leistungsfähige Kommunikationsnetze sind eine Grundlage für die künftige wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, sind Unternehmen zwingend auf leistungsstarken Zugang zum schnellen Internet angewiesen. Und auch für Privathaushalte wird die Teilhabe an der Informationsgesellschaft immer wichtiger, z. B.  zur Herstellung gleichwertiger Bildungschancen.
Obwohl Nordrhein-Westfalen bei der Breitbandverfügbarkeit an der Spitze der Bundesländer liegt, gibt es auch hier, vor allem in ländlichen Regionen noch „weiße Flecken“, die kurzfristig mit Breitband versorgt werden müssen.

Seit 2008 ist die Versorgung von ländlichen Räumen mit schnellen Internetverbindungen in den Förderkatalog der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ aufgenommen worden. Aufgrund der großen Nachfrage und der knappen Haushaltsmittel wird seit 15.04.2011 zusätzlich die Kofinanzierung über das EU-Förderprogramm zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) in Anspruch genommen. Die Förderung ist bis Ende 2013 befristet. Sie kann nur für Orte bzw. Ortsteile in der "Förderkulisse ländlicher Raum" unter 10.000 Einwohnern in Anspruch genommen werden.

Gefördert werden Zuschüsse von Gemeinden an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen zur bedarfsgerechten Grundversorgung für Privathaushalte und Gewerbebetriebe/ Freiberufler zu angemessenen Endkundenpreisen.
Außerdem gefördert werden die Verlegung von Leerrohren für die Breitbandinfrastruktur sowie Planungsarbeiten, die der Vorbereitung und Begleitung solcher Maßnahmen dienen.

Da die einzelnen Verfahrensschritte sehr umfangreich sind und Fehler das Verfahren insgesamt gefährden können, nehmen Sie bitte unbedingt vorab Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne bei allen Verfahrensschritten und stellen Ihnen den aktuellen Förderleitfaden zur Breitbandversorgung ländlicher Räume zur Verfügung.

Folgende Verfahrensschritte sind z. B. vor einer möglichen Antragstellung zur Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke einzuhalten:

  • Für die zu versorgenden Ortsteile/ Straßenzüge muss eine Unterversorgung von weniger als 2 Mbit/s im Download sowie der Bedarf einer besseren Versorgung nachgewiesen werden.
  • Es ist der Nachweis zu erbringen, dass kein Netzanbieter innerhalb der nächsten drei Jahre bereit ist, die unterversorgten Ortsteile ohne finanzielle Beihilfen mit einem höherwertigen Breitbandanschluss zu versorgen (Marktversagen).
  • Die Auswahl eines geeigneten Netzbetreibers hat mit Hilfe eines technologieneutralen, offenen und transparenten Auswahlverfahrens zu erfolgen.

Sollten Sie für einzelne oder alle Verfahrensschritte die Kenntnisse von Fachplanern in Anspruch nehmen wollen, so ist dafür ein gesonderter Förderantrag zu stellen. Die Beauftragung des Fachbüros / Beraters zählt als Maßnahmenbeginn und darf deshalb erst nach schriftlicher Genehmigung durch die Bezirksregierung erfolgen.

Mit Wirkung zum 01.05.2012 wurden die Fördersätze für die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke, von Leerrohren und Planungskosten von 90% auf 75% verringert.

Weitere Informationen und Formulare:

Förderrichtlinie (Stand 04.01.2012)

Leitfaden zur Breitbandversorgung (Stand 21.11.2011)

Antragsformular (Stand 23.09.2011)

Auszahlungsantrag

Fachvorträge der Veranstaltung vom 08.03.2010 im Düsseldorfer Plenarsaal