Nachdem gestern Abend der Stadtrat das Einvernehmen der Stadt Krefeld zum geplanten Trianel-Kohlekraftwerk erklärt hat, erwartet die Bezirksregierung eine so genannte "qualifizierte planungsrechtliche Stellungnahme". Die Stadt Krefeld soll darin darlegen, ob sie ihre Bauleitplanung gegebenenfalls an das Projekt anpassen wird bzw. noch weitere Pläne aufgestellt werden müssen oder ob die derzeitige kommunale Bauplanungssituation ausreichend erscheint. Dabei muss die Stadt auch rechtlich einschätzen, ob ihre Pläne den Anforderungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) genügen. Das OVG hatte bei der Beurteilung der Bebauungspläne für ein geplantes Kraftwerk in Datteln höhere Anforderungen gestellt als die beteiligten Behörden. Es stellt sich der Stadt daher die Frage, ob das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nicht von einer neuen Bauleitplanung der Gemeinde begleitet werden muss.
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