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Pressemitteilung
 

 
 

27.06.2011

Fortsetzung der Isolationsprüfung an der CO-Pipeline

An vier der fünf Baugruben können die Arbeiten nun fortgesetzt werden. Die notwendige Aufweitung der Baugruben ist nur temporär und durch den Planfeststellungsbeschluss gedeckt. An einem Kreuzungsbereich ist wegen einer geringfügigen Trassenabweichung und der dort erforderlichen Aufweitung des Arbeitsstreifens zuvor ein Planänderungsverfahren durchzuführen.

Bei einer Überprüfung des Korrosionsschutzes der CO-Pipeline war im letzten Jahr an fünf Kreuzungsbereichen mit Mantelrohrpressungen der Verdacht auf Fehler in der Isolationshülle entstanden. Hier war es erforderlich, dem Verdacht nachzugehen und geeignete technische Abhilfemaßnahmen festzulegen. Zudem musste aus verfahrensrechtlicher Sicht geprüft werden, ob die für diese Maßnahmen benötigten Flächen vom Planfeststellungsbeschluss erfasst sind.

Die Kampfmittelfreiheit der betroffenen Bereiche wurde aktuell geprüft, die Freigabebescheinigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes liegt vor.