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Pressemitteilung
 

 
 

30.01.2012

Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Nette im Regierungsbezirk Düsseldorf

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Nette von km 0,8 bis km 28,2 im Regierungsbezirk Düsseldorf durch eine ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit abgeschlossen. Die Verordnung tritt am 02.02.2012 in Kraft.

Das Überschwemmungsgebiet betrifft Flächen im Bereich der Städte Nettetal, Straelen, Viersen und der Gemeinden Wachtendonk, Grefrath und Schwalmtal.

Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, für Gebiete mit bedeutsamem Hochwasserrisiko die Überschwemmungsgebiete bis zum 22.12.2013 festzusetzen. Dazu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch mindestens einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das z.B. durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.

Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können in den betroffenen Gemeinden und bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber sind die Informationen zum ermittelten Überschwemmungsgebiet auch hier verfügbar.