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Schule - Zweiter Bildungsweg, Internationaler Austausch
 

 
 

10.02.2012

Förderung von Begegnungsmaßnahmen mit Polen

Die Förderung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Polen soll zur Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartner-schaften auch im Jahr 2012 fortgesetzt werden.

Sie steht allerdings, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt.

Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.

Fördermittel können eingesetzt werden für:

Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen mit Polen
Antragsfrist ist der 31.10.2012

Der Reisekostenzuschuss in Höhe von pauschal 700,- € pro Fahrt ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Internationaler Austausch -zu beantragen.

Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Reisekosten-zuschüsse können nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Weitere Informationen sind in den "Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen" hinterlegt.

Weiterführende Informationen/Links

Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen

Zum Antrag