Die Förderung von Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von Schulpartnerschaften mit Polen soll zur Vertiefung bestehender und neu zu gründender Schulpartner-schaften auch im Jahr 2012 fortgesetzt werden.
Sie steht allerdings, wie alle Förderprogramme, unter Haushaltsvorbehalt.
Eine rückwirkende Gewährung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.
Fördermittel können eingesetzt werden für:
Reisekostenzuschüsse bei Begegnungsmaßnahmen mit Polen
Antragsfrist ist der 31.10.2012
Der Reisekostenzuschuss in Höhe von pauschal 700,- € pro Fahrt ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf - Internationaler Austausch -zu beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die Reisekosten-zuschüsse können nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Partnerschule gewährt werden. Weitere Informationen sind in den "Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen" hinterlegt.
Weiterführende Informationen/Links
Kriterien für die Beantragung von Reisekostenzuschüssen für eine Begegnungsfahrt nach Polen
Internationaler Austausch
43 (Dezernat 43: Gymnasien, Sekundarstufe I und II, schulformbezogene Fachaufsicht zugleich für die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen - Sekundarstufen I und II - sowie Zweiter Bildungsweg, Internationaler Austausch)
E-Mail an Ansprechpartner/in Internationaler Austausch
Tel.: 0211 475-3501
Fax: 0211 475-5979
