Geruchsbeschwerden in Grevenbroich, insbesondere Ortsteile Allrath, Barrenstein und Südstadt
Bereits seit einigen Jahren gehen bei den Überwachungsbehörden Nachbarbeschwerden aufgrund von Gerüchen ein. Die Belästigungen werden im Wesentlichen auf die Emissionen von Betrieben im ehemaligen Erftwerk zurückgeführt.
Eine in 2004 in Auftrag gegebene Geruchsimmissionsprognose, bei der gutachterlich die Geruchsquellen beprobt und die Geruchsimmissionen durch eine Ausbreitungsrechnung ermittelt wurden, wies lokale Überschreitungen des Grenzwertes in Wohngebieten aus.
Bei der damals gegebenen Emissionssituation, die heute nicht mehr zutrifft, wurden Kenngrößen der Gesamtgeruchsbelastung von bis zu 18 % in der Südstadt und bis zu 17 % in Barrenstein errechnet. In Allrath lag demnach keine Überschreitung vor, der Maximalwert betrug 10 %.
Seitdem wurden zahlreiche Verbesserungsmaßnahmen in den Betrieben durchgeführt:
Leider führte diese nachweisbare Verringerung der emittierten Gerüche nicht zu einer signifikanten Verbesserung der Lage aus der Sicht der Anwohner. Auf Beschwerden wurde immer zeitnah reagiert, doch die Ursachenforschung ist insofern sehr schwierig, als es sich in den meisten Fällen um sporadisch auftretende kurzzeitige Wahrnehmungen handelt.
Im Jahr 2010 führte die Bezirksregierung Düsseldorf Gespräche mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), dem Rheinkreis Neuss und der Stadt Grevenbroich und vereinbarte unter anderem:
In Besprechungen mit den 4 Verursacherbetrieben wurden folgende Maßnahmen vereinbart:
Die nächsten Schritte sind:
Am 26. Mai 2011 fand auf Einladung der Firmen ein weiterer Workshop im Rahmen des Nachbarschaftsdialoges statt, an dem auch die Bezirksregierung Düsseldorf teilgenommen hat.
Von den Betrieben wurden bisherige Ergebnisse des Beschwerdemanagements präsentiert und mit den Nachbarn diskutiert. Im Jahr 2011 gab es bisher 43 Geruchsbeschwerden von insgesamt 12 Beschwerdeführern. Zum seit Herbst 2010 laufenden olfaktometrischen Gutachten erläuterte der Sachverständige ausführlich die Vorgehensweise und erste Ergebnisse. Allerdings muss der gesamte Zeitraum eines Jahres abgewartet werden, um verlässliche Aussagen treffen zu können. Der Gutachter und die Bezirksregierung Düsseldorf stellten heraus, dass nur durch ein solches „normiertes“ Vorgehen die Belästigung quantitativ ermittelt werden kann. Da die Belästigungen bzw. Geruchsemissionen „schwallartig“ nur über sehr kurze Zeiträume auftreten, ist z. B. eine sog. Fahnenbegehung nicht möglich.
Die Firmenvertreter stellten die nächsten Schritte zur emissionsseitigen Verbesserung ihrer Anlagen vor, so erstellt die Firma Hydro Aluminium bis zum Herbst ein aktualisiertes Geruchsgutachten zur Einschätzung einzelner Quellen und eine Einstufung vordringlich vorzunehmender Maßnahmen. Tokai Erftcarbon realisiert bis Ende des Jahres umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Abluftverbrennung. Dadurch kann es in diesem Zeitraum vorübergehend zu verstärkten Geruchsemissionen kommen.
Allerdings macht es die (auch aufgrund der Anlagensanierung nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft aus Vorsorgegründen notwendige) Ertüchtigung der Abluftbehandlung erforderlich, die als „Endstufe“ betriebene regenerative thermische Oxidation (RTO) ab Anfang Juli 2011 ca. 15 Wochen lang außer Betrieb zu nehmen. Der ursprünglich mit 19 Wochen geplante Zeitraum wurde auf Drängen der Bezirksregierung durch ambitionierte Umplanungen bereits so weit wie möglich begrenzt. Die Firmenvertreter erklärten, dass auf das Jahr 2011 bezogen die Emissionsfrachten den aktuellen Stand der Technik, entsprechend der behördlichen Ordnungsverfügung, allerdings nicht überschreiten werden. Der Umstellungsprozess wird von der Bezirksregierung Düsseldorf mit hoher Priorität begleitet.
Insgesamt ist aus Sicht der Bezirksregierung aber festzuhalten, dass nach der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen und nach einer Auswertung des Geruchsgutachtens im Herbst, auf mittlere Sicht eine deutliche Verbesserung der Geruchssituation eintreten sollte.
Die Firmen und der Gutachter betonten, dass Anrufe bei der Beschwerdehotline der Firmen bei Geruchsbelästigungen helfen, weitere Quellen zu ermitteln und appellierten an die betroffenen Nachbarn von dieser Möglichkeit weiterhin Gebrauch zu machen.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie das Grüne Telefon der Bezirksregierung Düsseldorf anrufen unter 0211 475-4444 oder über unser Kontaktformular an das Grüne Telefon eine E-Mail senden