Az.: 53-Ma
Auf der Grundlage von Artikel 7 der Richtlinie 85/337/EWG (ABl.EG Nr.175, S. 40) über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der zurzeit geltenden Fassung sowie der Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Durchführung grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfungen im deutsch-niederländischen Grenzbereich zwischen dem Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt des Königreichs der Niederlandes und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Dezember 2006 (MBl. NRW S.37 / SMBL. NRW 283)
wird folgendes bekannt gemacht:
Der Maßnahmenplan Koningsven – De Diepen sieht eine Naturentwicklung und Sandgewinnung in einem langgestreckten, direkt an den Reichswald grenzenden Gebiet in der Gemeinde Gennep vor. Initiatoren sind die Naturschutzorganisation "Natuurmonumenten" und die Firma Teunesen Zand & Grint.
Teilgebiete sollen als Naturschutzgebiet hergerichtet werden, wobei unterschiedliche Naturtypen angestrebt werden. Hierzu gehören Feuchtgebiete („nasse Wiesen“), Hochmoore und Seen, mit dazu passender Wasserhaushaltung. Innerhalb des Plangebiets werden die Bäche “Kroonbeek” und “Teelebeek” (teilweise) entlang des Südrandes umgeleitet und hergerichet. Die Bäche bilden einen Puffer zwischen Landwirtschaft und Naturraum.
Der abgegrabene Boden (0,5 – 1 Mio. m³) wird in den Vorhabensgebieten verarbeitet. Angrenzend an die bestehende Sandgewinnung “De Banen” sind Teilgebiete als Suchgebiet für die Sandgewinnung ausgewiesen. Insgesamt können hier 6 Mio. m³ marktfähiger Industriesand gewonnen werden. Nach Abschluss der Sandgewinnung bekommt ein weiteres Teilgebiet eine natürliche Bestimmung. Ein anderes Teilgebiet gilt bis zum Schluss als kleinräumiger Suchbereich für die lokale Erholungsnutzung.
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an Deutschland an, so dass das am 10. September 1997 in Kraft getretene UN ECE-Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen zur Anwendung kommt. Diese Espoo-Konvention ist seit dem 3. März 1997 Bestandteil der v.g. UVP-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft.
Die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung, die nach den Vorschriften des Königreichs der Niederlande durchzuführen ist, sieht eine Beteiligung sowohl der Behörden als auch der Öffentlichkeit des Nachbarlandes vor.
Für das Vorhaben fungiert die Bezirksregierung Düsseldorf als die sog. Anlaufstelle, die gemäß der Gemeinsamen Erklärung diese Beteiligung auf deutscher Seite innerhalb ihres Regierungsbezirks koordiniert.
Nach niederländischem Recht wird die Öffentlichkeit bereits in dem sog. Scoping-Verfahren, das den Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung festlegt, beteiligt.
Zu diesem Zweck liegt der Vorschlag zum Untersuchungsumfang und taillierungsgrad in der Zeit
vom 05. Dezember 2011
bis einschließlich 28. Dezember 2011
an folgenden Stellen zur Einsicht aus:
Bezirksregierung Düsseldorf
Montag bis Donnerstag : 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag : 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Gemeinde Kranenburg
Montag bis Mittwoch: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Stadt Goch
Montag bis Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Kleve
Montag bis Donnerstag: 7:30 Uhr -17:00 Uhr
Freitag: 7:30 Uhr – 13:00 Uhr
Samstag: 10:00 Uhr – 13:00 Uhr
Weiterhin wird diese Information im Internet der Bezirksregierung Düsseldorf (http://www.brd.nrw.de) veröffentlicht.
Bis zum 28.12.2011 kann jedermann Einwendungen gegen das Projekt erheben und Vorschläge über den Umfang der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung unterbreiten.
Die Einwendungen und Vorschläge können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung sowie bei den Gemeinden erhoben werden.
Die Bezirksregierung wird die Einwendungen und Vorschläge an die auf niederländischer Seite für die Koordinierung des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Stelle weiterleiten.
Auf der Grundlage des Ergebnisses sowohl der Behörden- als auch der Öffentlichkeitsbeteiligung wird die sog. Umweltverträglichkeitsstudie erstellt, die der Beurteilung der Umweltverträglichkeit zugrunde liegen wird.
Bzgl. dieser Umweltverträglichkeitsstudie wird die Öffentlichkeit im Wege der Offenlage erneut die Gelegenheit erhalten, Einwendungen zu erheben.
gez. Mandt
Peter Mandt
53 (Dezernat 53: Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz)
E-Mail an Ansprechpartner/in Peter Mandt
Tel.: 0211 475-9337
Fax: 0211 475-2790