Datum | Bezeichnung |
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02.05.2016 |
Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 LuftSiG Nr. 4 (Luftfahrer/Flugschüler) (Formular pdf | 96 KByte) |
22.02.2016 |
Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörde nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) (Formular pdf | 125 KByte) |
26.06.2013 |
Osip-Flyer ( Veröffentlichung pdf | 294 KByte) |
Verfahrensumstellung des Programms OSiP
Das Online Sicherheitsprogramm OSiP, mit dessen Hilfe die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz bei der Bezirksregierung Düsseldorf als Luftsicherheitsbehörde durchgeführt wird, ist auf eine neue Programmversion umgestellt worden. Im Zuge der Programmumstellung kommt es zurzeit technisch bedingt zu Verzögerungen bei der Antragsprüfung. Auskünfte über die Bearbeitungszeit können daher leider nicht gegeben werden.
Von Sachstandsanfragen, telefonisch, schriftlich oder per Email bitten wir aus diesem Grund im Augenblick Abstand zu nehmen.
Wir empfehlen, Wiederholungsanträge mindestens 3 Monate vor Ablauf der Geltung der alten Sicherheitsüberprüfung zu stellen. Neuanträge sollten so früh wie möglich gestellt werden. Zurzeit ist technisch bedingt mit einer mehrwöchigen Verfahrensdauer auch bei Überprüfungen zu rechnen, bei denen keine zusätzlichen Nachfragen über mitgeteilte Straf- oder Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften erfolgen müssen.
Wir bitten für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Verständnis. Die Situation am Arbeitsmarkt ist der Luftsicherheitsbehörde bekannt. Die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der technisch bedingten Verzögerungen sind veranlasst und werden mit Nachdruck verfolgt.
Bei den anstehenden Wiederholungsüberprüfungen ab 2014 bitten wir folgendes zu berücksichtigen:
Personen, die im Zusammenhang mit einem Beschäftigungsverhältnis den Zutritt an den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn und Weeze sowie weiteren bundesdeutschen Flughäfen benötigen, wenden sich zwecks der Antragsformulare bitte an die Ausweisstelle des jeweiligen Flughafens bzw. an Ihren Arbeitgeber.
Gleiches gilt für das fliegende Personal der Luftfahrtunternehmen wie DLH, German Wings, Eurowings und Privat Air.
Bitte verwenden Sie nicht die Antragsformulare, die Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf finden, weil diese nicht für ein Arbeitsverhältnis mit Zutrittsberechtigung in den Sicherheitsbereich eines Flughafens gelten.
Sollten Sie zu dem o. g. Personenkreis gehören, bitten wir Sie auch keine Anträge auf dem Postweg an die Bezirksregierung Düsseldorf zu schicken, da Ihre Anträge extern an den Ausweisstellen oder über den Arbeitgeber eingegeben und online bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Luftsicherheitsbehörde bearbeitet werden.
Bei Rückfragen können Sie uns gerne kontaktieren. Ein Verzeichnis zur telefonischen Erreichbarkeit finden Sie hier: Zuständigkeiten Zuverlässigkeitsprüfung